Reifen-Gesetz übersehen? Der versteckte Fehler, der Ihren Versicherungsschutz kostet

Reifen-Gesetz übersehen? Der versteckte Fehler, der Ihren Versicherungsschutz kostet

Reifen-Gesetz übersehen? Der versteckte Fehler, der Ihren Versicherungsschutz kostet

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Ein Fahrer wuchtet die Tür zu, dreht den Schlüssel, das Radio meldet Stau und Schneeregen. An der nächsten Kreuzung rutscht er leicht, tippt ein anderes Auto an, nichts Dramatisches – denkt er. Beim Telefonat mit der Versicherung fragt die Stimme nur: Haben Ihre Reifen das Alpine-Symbol? Ein stiller Moment, dann ein Kribbeln im Nacken. **Der Versicherer fragt nur eine einzige Sache.** Ein kleines Zeichen, große Wirkung.

Recht, Realität – und das kleine Schneesymbol

Das deutsche Recht kennt die sogenannte situative Winterreifenpflicht, verankert in § 2 Absatz 3a StVO. Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte fährt, braucht Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol. M+S allein reicht nicht mehr. Seit der Übergangsfrist ist Schluss mit Ausreden.

Wir alle kennen diesen Moment, wenn der erste Kälteeinbruch uns auf dem Parkplatz überrascht. Viele glauben, ihre „M+S“-Allwetterreifen seien ausreichend. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt: Ohne Schneeflocke im Bergpiktogramm ist das kein Winterreifen. **Das ist der versteckte Fehler, der bei einem Crash zur teuren Fußnote in der Schadenakte wird.**

Praktisch bedeutet das: Wer bei winterlichen Bedingungen ohne Alpine-Symbol unterwegs ist, riskiert Bußgeld (ab 60 Euro), einen Punkt in Flensburg und Stress mit dem Versicherer. Die Haftpflicht zahlt zwar den Drittschaden, kann aber bis zu 5.000 Euro Regress fordern. Bei Kasko droht Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit – vor allem, wenn der Reifenzustand den Unfall begünstigt hat. Ein kleines Symbol entscheidet über große Summen.

Wenn’s kracht: Fallbeispiel, Zahlen, Mechanik

Beispiel aus der Praxis: Julia fährt mit Allwetterreifen, Baujahr 2017, nur M+S, kein Alpine. Beim Anfahren auf schneeglatter Straße dreht eines durch, sie rutscht auf die Anhängerkupplung vor ihr. Kein Drama, aber die Gutachterin vermerkt „unpassende Bereifung“. Ergebnis: 30 Prozent Kasko-Kürzung, 80 Euro Bußgeld wegen Behinderung des Verkehrs. Ein harmloser Rutscher, teurer Nachklapp.

Statistisch taucht das Thema immer im ersten Frost auf. Versicherer berichten jedes Jahr von Fällen, in denen nicht die Geschwindigkeit, sondern der Reifenstatus die Rechnung diktiert. Wer dann noch mit 1,3 mm Winterprofil unterwegs ist, steht doppelt schwach da. Legal sind 1,6 mm, empfohlen sind 4 mm. Diese 2,4 mm Differenz können über zwei Wagenlängen Bremsweg entscheiden.

Die Logik dahinter ist schlicht: Reifengummi und Profil arbeiten bei Kälte anders. Ganzjahresreifen funktionieren – wenn sie das Alpine-Symbol tragen – als Kompromiss, aber eben unter dieser Voraussetzung. Kritisch wird es auch beim Geschwindigkeitsindex: Winterreifen dürfen darunter liegen, falls ein Hinweisaufkleber im Sichtfeld steckt. Fehlt der, droht Ärger. Gleiches gilt für RDKS-Sensoren bei neueren Fahrzeugen: ignorierte Warnlampen sind kein Kavaliersdelikt.

So vermeiden Sie die teuerste Kleinigkeit des Winters

Erster Schritt: Seitenwand lesen. Suchen Sie das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke), prüfen Sie DOT (Herstellungswoche und -jahr), Last- und Geschwindigkeitsindex. Messen Sie die Profiltiefe an mehreren Stellen, ideal mit Messschieber, notfalls Münz-Trick als grobe Orientierung. *Ein Blick, eine Minute, ein Häkchen weniger im Kopf.*

Zweiter Schritt: Klarheit am Auto. Wenn der Geschwindigkeitsindex der Winterreifen unter der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, kleben Sie den Warnaufkleber ins Sichtfeld. Luftdruck an die Beladung anpassen, vor allem vor Skiurlaub und Familienfahrten. Seien wir ehrlich: Niemand kontrolliert das jeden zweiten Tag. Ein fixer Termin im Kalender pro Monat hält Sie aus der Grauzone.

Dritter Schritt: Denken in Szenarien, nicht in Jahreszeiten. Montage „von O bis O“ (Ostern bis Oktober) ist ein guter Merksatz, aber nicht Gesetz. Fällt früher Schnee, zählt die Straße, nicht der Kalender.

„Seit dem 1. Oktober 2024 zählt reines M+S ohne Schneeflocke nicht mehr – wer bei Schnee damit fährt, spielt mit seinem Versicherungsschutz.“ – Kfz-Sachverständiger M. Mertens

Und hier die häufigsten Stolpersteine, kompakt:

  • Kein Alpine-Symbol trotz Winterkulisse
  • Profiltiefe unter 4 mm bei Winterreifen
  • Falscher Last-/Geschwindigkeitsindex, kein Hinweisaufkleber
  • RDKS-Warnung ignoriert
  • Reifendimension nicht in ABE/Fahrzeugschein

Was Ihnen im Gedächtnis bleiben sollte

Reifen sind kein Zubehör, sie sind Ihr einziger Kontakt zur Straße. Die situative Pflicht klingt abstrakt, wird aber am ersten Schneematsch brutal konkret. Wer das alpine Schneesymbol nicht hat, verliert in kritischen Momenten Profil – rechtlich und physisch.

Es hilft, die Perspektive zu wechseln: Nicht „Brauche ich das jetzt?“, sondern „Errichte ich heute die Brücke, über die ich morgen sicher fahre?“. Ein Set konformer Reifen ist diese Brücke. **Ein kleiner Reifenfehler bleibt selten klein.** Und ja, es fühlt sich kleinteilig an, auf Index, DOT, Sensorik und Aufkleber zu achten. Es ist die Art Kleinteiligkeit, die Unfälle verhindert – oder den Ausgang erträglich macht.

Vielleicht erzählen Sie es weiter: Dieses eine Symbol, das über Geld, Sicherheit und Gelassenheit entscheidet. Manchmal reicht ein Bild im Kopf, um an der Ampel die richtige Wahl zu treffen. Am Ende ist es nur Gummi und doch so viel mehr.

Point clé Détail Intérêt pour le lecteur
Alpine-Symbol Pflicht Winter/Ganzjahresreifen gelten nur mit Schneeflocke als wintertauglich Schützt vor Bußgeld, Punkt und Kasko-Kürzung
Profiltiefe Legal 1,6 mm, empfohlen 4 mm im Winter Kürzerer Bremsweg, bessere Haftung
Index & Sticker Niedrigerer Geschwindigkeitsindex nur mit Hinweisaufkleber Vermeidet Regress und Ärger bei Kontrollen

FAQ :

  • Gilt M+S noch als Winterreifen?Nur, wenn zusätzlich das Alpine-Symbol vorhanden ist. Reine M+S-Reifen ohne Schneeflocke sind seit 1.10.2024 bei winterlichen Bedingungen nicht mehr zulässig.
  • Was droht ohne passende Reifen im Winter?Bußgeld ab 60 Euro, ein Punkt in Flensburg, im Schadenfall Kasko-Kürzung und möglicher Regress der Haftpflicht bis 5.000 Euro.
  • Wie alt dürfen Reifen sein?Es gibt keine feste Altersgrenze im Gesetz. Viele Experten empfehlen Wechsel ab 6 Jahren, maßgeblich sind Zustand, Risse und Grip.
  • Welche Profiltiefe ist sinnvoll?Gesetzlich 1,6 mm, empfehlenswert 3 mm bei Sommer-, 4 mm bei Winterreifen, gemessen an mehreren Stellen.
  • Muss der Geschwindigkeitsindex identisch sein?Winterreifen dürfen darunter liegen, solange ein Hinweisaufkleber im Sichtfeld montiert ist. Lastindex darf nie unter der Vorgabe des Fahrzeugs liegen.
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1 Antwort zu „Reifen-Gesetz übersehen? Der versteckte Fehler, der Ihren Versicherungsschutz kostet“

  1. alexandrerêve

    Question pratique: des 4 saisons de 2017 marqués M+S sans Alpine sont-ils tolérés s’il ne neige pas, mais qu’il gèle et qu’un accrochage survient? L’assureur peut-il quand même limiter l’indemnisation (conditions hivernalles pas évidentes)?

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